Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Bildmaterial (AGB)

 

A. Allgemeines


1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden Gültigkeit.
4. Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang telefonisch und binnen einer Woche in schriftlicher Form mitzuteilen. Das gilt auch für den qualitativen Zustand des Bildmaterials. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für evtl. bereits entstandene und entstehende Kosten ausgeschlossen.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt die Agentur Ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und die Agentur ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
6. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsart innerhalb der genannten Frist zur Verfügung gestellt.
7. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial der Agentur.

B. Honorare


1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentation sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, legen wir die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zugrunde.
3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen lassen.
5. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
6. Honorare werden spätestens drei Monate nach der vom Besteller bekundeten Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte.
7. Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung von Blockierungskosten höchstens 90 Tage ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt (siehe auch Rubrik C "Gebühren, Kosten"). Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden.
8. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
9. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Lieferschein-Nummer, Bildnummer (Bildleitzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden.

C. Gebühren, Kosten


1. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungskosten und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entsprechenden Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
2. Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, das innerhalb der auf dem Lieferschein eingeräumten Rückgabefrist kostenfrei ist. Ab Rückgabedatum werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder Blockierungskosten in Höhe von € 1,00 pro Dia und Tag fällig. Für zur Verwendung vorgesehene Bilder, die länger als 90 Tage ab Lieferdatum bei Besteller verbleiben, werden zusätzlich zum Nutzungshonorar ab dem 91. Tag bis zum Datum der Rückgabe ebenfalls die entsprechenden Blockierungskosten erhoben.
3. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten: € 153,00 bei leichter Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt, € 307,00 bei starker Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt. Bei Totalverlust gilt eine Schadensersatzsumme von € 510,00 pro Bild als vereinbart, ohne daß die Bildagentur die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Blockierungskosten bleiben uns vorbehalten. Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
4. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel der Schadensersatzgebühr.
5. Mit Bezahlung eines Schadensersatzbetrages erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.

D. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte


1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Unsere vorherige Zustimmung ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen. Soweit bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Besteller. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadensersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Agentur von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten. Unsere Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens erfolgte (§34 Abs.3 Urheberrechtgesetz); diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß §34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotographieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen ist die Bildagentur berechtigt, das Fünffache des für die Verwendung üblichen Honorars gemäß der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3. Dia-Duplizierung und Internegative, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Wird hiergegen verstoßen, so ist die Agentur berechtigt, einen Schadensersatzbetrag von € 510,00 zu verlangen, wobei es ihr freisteht, im Einzelfall auch einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Besteller ist verpflichtet, uns ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne unsere Genehmigung dupliziert hat oder sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat. Alle mit oder ohne Genehmigung der Agentur angefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung der Bildagentur auszuhändigen.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
6. Wir können keine Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
7. Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrages mit der Bildagentur.
8. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
9. Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Bildagentur an einen Dritten versandt werden.
10. Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet. Etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.

E. Urheberrechte, Belegexemplar


1. Wir verlangen unter Hinweis auf §12 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden.
2. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetztes.
3. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß §25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb der angegebenen Frist zahlbar.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Wolfratshausen.
3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Und zum Schluss: Entschuldigen Sie bitte, dass es so umfangreiche Regelungen sind. Aber das Leben wird eben immer komplizierter.