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A. Allgemeines
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1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen
ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei
schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des
Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. verwiesen
wird, wird hiermit widersprochen.
3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch umgehende
Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden
Gültigkeit.
4. Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von
48 Stunden nach Empfang telefonisch und binnen einer Woche in schriftlicher
Form mitzuteilen. Das gilt auch für den qualitativen Zustand des
Bildmaterials. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung
unsererseits für evtl. bereits entstandene und entstehende Kosten ausgeschlossen.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der
technischen Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben.
Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt die Agentur Ihr
Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die
Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis
als nicht erteilt und die Agentur ist von Schadensersatzansprüchen Dritter
freigestellt.
6. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur. Es wird
ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts
vorübergehend zu der auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsart innerhalb
der genannten Frist zur Verfügung gestellt.
7. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder die Zahlung sonstiger
Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt
der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial der Agentur.
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B. Honorare
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1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch
bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen,
nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke
und Kundenpräsentation sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels
Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern
oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium,
Art und Umfang der Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller,
legen wir die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing zugrunde.
3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen
Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere
Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung.
4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, ein
Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf
erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits
honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen
Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu
Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur über den neuen
Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen
lassen.
5. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird
vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars fällig.
6. Honorare werden spätestens drei Monate nach der vom Besteller bekundeten
Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder
sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte.
7. Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung von Blockierungskosten
höchstens 90 Tage ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt (siehe auch Rubrik C
"Gebühren, Kosten"). Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart
werden.
8. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht
erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
9. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Lieferschein-Nummer,
Bildnummer (Bildleitzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden.
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C. Gebühren, Kosten
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1. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungskosten und Versandkosten
berechnet, die sich aus Art und Umfang des entsprechenden Aufwandes ergeben.
Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit
der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs-
noch Eigentumsrechte.
2. Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis
begründet, das innerhalb der auf dem Lieferschein eingeräumten Rückgabefrist
kostenfrei ist. Ab Rückgabedatum werden für nicht zur Verwendung kommende
Bilder Blockierungskosten in Höhe von € 1,00 pro Dia und Tag fällig. Für zur
Verwendung vorgesehene Bilder, die länger als 90 Tage ab Lieferdatum bei
Besteller verbleiben, werden zusätzlich zum Nutzungshonorar ab dem 91. Tag bis
zum Datum der Rückgabe ebenfalls die entsprechenden Blockierungskosten
erhoben.
3. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz
zu leisten: € 153,00 bei leichter Beschädigung, die eine weitere Verwendung
erlaubt, € 307,00 bei starker Beschädigung, die eine beschränkte
Weiterverwendung erlaubt. Bei Totalverlust gilt eine Schadensersatzsumme von
€ 510,00 pro Bild als vereinbart, ohne daß die
Bildagentur die Höhe des Schadens im einzelnen
nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer
Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten im Einzelfall
einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sowie Blockierungskosten bleiben uns vorbehalten. Uns
vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen
angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
4. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines
Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein
Drittel der Schadensersatzgebühr.
5. Mit Bezahlung eines Schadensersatzbetrages erwirbt der Besteller keine
Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.
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D. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und
Urheberrechte
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1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur
das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt
insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren
Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden
Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt
dem Verwender. Die Fotos werden von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur
Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort wieder
zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die
einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige
Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit
unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Unsere vorherige Zustimmung ist
insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des
Bildmaterials einzuholen. Soweit bei einer werblichen Nutzung
Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können,
obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Besteller.
Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu
Schadensersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Agentur
von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten. Unsere Zustimmung zur
Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die
Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens erfolgte (§34
Abs.3 Urheberrechtgesetz); diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung
gemäß §34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen,
Nachfotographieren, Fotocomposing
oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen ist die Bildagentur berechtigt, das
Fünffache des für die Verwendung üblichen Honorars gemäß der
Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen.
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können,
sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3. Dia-Duplizierung und Internegative, Reproduktionen und Vergrößerungen für
Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet.
Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Wird hiergegen
verstoßen, so ist die Agentur berechtigt, einen Schadensersatzbetrag von €
510,00 zu verlangen, wobei es ihr freisteht, im Einzelfall auch einen höheren
Schaden geltend zu machen. Der Besteller ist verpflichtet, uns ohne
Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne unsere
Genehmigung dupliziert hat oder sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke
gefertigt hat. Alle mit oder ohne Genehmigung der Agentur angefertigten
Kopien etc. sind nach Verwendung der Bildagentur auszuhändigen.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen
Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt
die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige
oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine
Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen
Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur
mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
6. Wir können keine Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der
Verwendung unserer Bilder ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen
Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige
Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei
Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die
vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige
Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
7. Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte
bedarf eines separaten Vertrages mit der Bildagentur.
8. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen
mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen
sein sollte, nicht an.
9. Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber bis zum unversehrten
Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte
weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des
Bestellers von der Bildagentur an einen Dritten versandt werden.
10. Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und
Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße
oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei
Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an die
Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als
unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen
betrachtet. Etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des
Bestellers.
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E. Urheberrechte, Belegexemplar
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1. Wir verlangen unter Hinweis auf §12 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und
Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein
Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.
Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen
ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau
anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet
wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf
Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar
zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Verwender hat die Bildagentur
von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen
Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes
Honorar abgegolten werden.
2. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung
den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetztes.
3. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß §25 VerlagsG
mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos
zuzuschicken.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb der angegebenen Frist
zahlbar.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich
zulässig, ausschließlich Wolfratshausen.
3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig
sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Und zum Schluss: Entschuldigen Sie bitte, dass es so umfangreiche Regelungen
sind. Aber das Leben wird eben immer komplizierter.
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